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BGH, 13.04.2011 - 4 StR 99/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Sollvorschrift; tatsächliche Ermessensausübung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) sind aufgrund der Feststellungen zum Drogenkonsum zu prüfen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StPO § 349 Abs. 2
Die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 64 Strafgesetzbuch ( StGB ) sind aufgrund der Feststellungen zum Drogenkonsum zu prüfen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 4 StR 99/11
Dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die Nachholung von Unterbringungsanordnungen nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
- BGH, 13.03.2013 - 4 StR 28/13
Erörterungsmangel zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Will der Tatrichter von einer Maßregel nach § 64 StGB in Ausübung seines Ermessens absehen, muss er die dafür maßgeblichen Gründe mitteilen und seine Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 4 StR 99/11).